· Fachbeitrag · Editorial FK 07/2024
OLG verfeinert Kriterien des Getrenntlebens innerhalb der gemeinsamen Wohnung
| Die Dynamik des Familienrechts ist ständig im Wandel, angepasst an die komplexen Realitäten des modernen Familienlebens. In einer wegweisenden Entscheidung hat das OLG Frankfurt a. M. (28.3.24, 1 UF 160/23) die Kriterien des Getrenntlebens innerhalb der Ehewohnung verfeinert. |
Im Mittelpunkt stand der Streit über den Trennungszeitpunkt eines Ehepaars, das noch minderjährige Kinder hatte und zusammen in einem Haus lebte. Die Trennung ist z. B. im Güterrecht bedeutsam, um illoyale Vermögensminderungen vor Zustellung des Scheidungsantrags zu bewerten, oder auch um einen verfrühten Scheidungsantrag vor Ablauf des Trennungsjahrs abzuwehren.
Eine Trennung liegt vor, wenn objektiv keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und zumindest ein Ehepartner subjektiv diese Gemeinschaft nicht mehr herstellen möchte. Dies kann auch innerhalb der gemeinsamen Ehewohnung geschehen, solange ein angemessenes Maß an räumlicher Trennung gewährleistet ist, einschließlich getrenntem Wohnen und Schlafen.
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