· Fachbeitrag · Editorial FK 4/2024
Gerechtigkeit für die Schattenkinder der DDR: Ein wegweisendes Urteil zur Rehabilitierung
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, das BVerwG hat mit seinem Urteil vom 19.10.23 ein Zeichen gesetzt, das weit über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist (8 C 6.22bitte Fundstelle prüfen ). Es geht um die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung von Personen, die in der DDR unter Missachtung rechtsstaatlicher Prinzipien adoptiert wurden. Dieses Urteil berührt tiefgreifend die Lebensgeschichten vieler Menschen, die als sog. „Schattenkinder“ der DDR bis heute unter den Folgen rechtsstaatswidriger Adoptionen leiden. |
Das Gericht hat entschieden, dass derartige Adoptionen einen Anspruch auf Rehabilitierung nach § 1 VwRehaG begründen, sofern sie zu schwerwiegenden und bis heute unzumutbar fortwirkenden Folgen geführt haben. Der Fall des Klägers, der 1972 geboren wurde und dessen Leben durch eine solche Adoption nachhaltig und negativ beeinflusst wurde, illustriert auf tragische Weise, wie staatliche Willkürakte tief in das Leben Unschuldiger eingreifen und langfristige Schäden hinterlassen können.
Die Entscheidung des BVerwG stellt einen Meilenstein dar, weil sie zeigt, dass der Rechtsstaat auch Jahrzehnte nach dem Ende der DDR in der Lage ist, Unrecht anzuerkennen und Wege zu bieten, um dieses aufzuarbeiten. Indem das Gericht es bejaht, das VwRehaG auf Fälle rechtsstaatswidriger Adoptionen anzuwenden, eröffnet es Betroffenen einen Weg, ihre Geschichte neu zu bewerten und Anerkennung für das erlittene Unrecht zu erhalten. Dies ist nicht nur eine Frage der persönlichen Gerechtigkeit, sondern auch ein wichtiger Schritt, um die DDR-Vergangenheit historisch aufzuarbeiten. Das Urteil setzt zudem ein starkes Signal dafür, wie bedeutsam das Kindeswohl ist, das in diesen Fällen eindeutig missachtet wurde. Es verdeutlicht, dass Adoptionen, die nicht am Wohl des Kindes ausgerichtet waren, sondern politischen oder anderen sachfremden Zwecken dienten, einer kritischen Überprüfung standhalten müssen.
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