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  • · Fachbeitrag · Ehewohnung

    Teilungsversteigerung während der Trennungszeit möglich?

    | Steht das Haus, das die Ehegatten zur Ehewohnung bestimmt haben, im Miteigentum der Ehegatten, ist es, solange die Ehe besteht, mit den ehelichen Pflichten unvereinbar, den Aufhebungsanspruch geltend zu machen. Dies folgt aus § 1353 Abs. 1 S. 2 BGB und der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft. Dieses Gebot steht einer Teilungsversteigerung zum Zweck der Aufhebung des gemeinschaftlichen Eigentums an einer Ehewohnung nicht zwingend entgegen. Es ist vielmehr eine Interessenabwägung vorzunehmen (OLG Jena 30.8.18, 1 UF 38/18, Abruf-Nr. 206800 ). |

     

    Abzuwägen sind insbesondere folgende Kriterien:

     

    • Stellen des Versteigerungsantrags in ehefeindlicher Absicht,