· Fachbeitrag · Einstweilige Anordnung
So stellen Sie in Gewaltschutzsachen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung richtig
von RA Dr. Doris Kloster-Harz, FA Familienrecht, München
| Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellung sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung, kurz Gewaltschutzgesetz (GewSchG), ist zum 1.1.02 in Kraft getreten. Es gibt den Zivilgerichten die Befugnis zur Abwendung weiterer Verletzungen bei Gewalttaten und zur Anordnung von Schutzmaßnahmen für das Opfer (dazu auch Kloster-Harz, FK 02, 56; Müller, FK 02, 78 und FK 03, 11). |
Musterformulierung / Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung |
An das Amtsgericht - Familiengericht - In Sachen ... ./. ... beantragen wir namens und kraft Vollmacht der Antragstellerin im Wege der einstweiligen Anordnung folgende Schutzanordnungen zu treffen:
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6. Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet. 7. Die Dauer der Anordnungen wird befristet auf ... (halbes Jahr):
Begründung: Die Parteien waren bis vor zwei Monaten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft und hatten eine gemeinsame Wohnung in S. Die Antragstellerin ist vor zwei Monaten aus dieser Wohnung aus- und zu ihren Eltern gezogen. Grund dafür ist, dass der Antragsgegner zu dieser Zeit seinen Arbeitsplatz verloren hat und sich seitdem ständig betrinkt. Unter Alkoholeinfluss hat er die Antragstellerin in den letzten drei Wochen vor ihrem Auszug aus der gemeinsamen Wohnung wiederholt geschlagen und getreten und zwar am .... und .... am .... Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung des Antragstellers/der Antragstellerin Die Antragstellerin hat mehrere Prellungen an den Oberarmen und im Gesicht erlitten. Glaubhaftmachung:
Bereits in der Vergangenheit kam es zu einem ähnlichen Vorfall nach einer Party bei Freunden. Dort hatte sich der Antragsgegner ebenfalls betrunken und die Antragstellerin zu Hause geschlagen und getreten, weil sie mit einem anderen Mann getanzt hatte. Dieser Vorfall ereignete sich am ... Glaubhaftmachung: Eidesstattliche Versicherung der Antragstellerin Seit dem Auszug am ... aus der gemeinsamen Wohnung steht der Antragsgegner ständig vor dem Elternhaus der Antragstellerin herum und ruft sie auf der Arbeitsstelle an. Glaubhaftmachung: wie vor Die Antragstellerin wünscht keine neue Beziehung zu dem Antragsgegner. Da dieser momentan laufend Absagen auf seine Bewerbungen bekommt, ist zu befürchten, dass er auch weiterhin Alkohol konsumieren und unter Alkohol die Antragstellerin angreifen wird. Rechtsanwalt |
Weiterführender Hinweis