01.01.2024 · Nachricht · Erbrecht
Hausverbot als testamentarische Bedingung kann unwirksam sein
| Das OLG Hamm hat bezüglich eines Hausverbots für den Partner einer Erbin entschieden, dass eine testamentarische Bedingung nur sittenwidrig ist, wenn bei der Abwägung der Testierfreiheit und den Freiheitsrechten der Erbin anzunehmen ist, dass die bedingte Zuwendung einen unzumutbaren Druck ausübt, sich in einem höchstpersönlichen Bereich in einer bestimmten Art und Weise zu verhalten (19.7.23, 10 U 58/21, Abruf-Nr. 236443 ). |
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