01.07.2019 · Fachbeitrag · Ermäßigung der Einkommensteuer
Nur Kosten eigener Unterbringung sind absetzbar
| Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 S. 2 Hs. 2 EStG kann nur von dem Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, dem Aufwendungen wegen seiner eigenen Unterbringung in einem Heim oder zu seiner eigenen dauernden Pflege erwachsen (BFH 3.4.19, VI R 19/17, Abruf-Nr. 209126 ). |
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