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  • · Nachricht · Gesetzgebung

    Bundestag gibt grünes Licht für „die Ehe für alle“

    | Künftig wird es auch eine Ehe bei homosexuellen Paaren geben. Am 30.6.17 verabschiedete der Bundestag den Gesetzesentwurf des Bundesrates „zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts“ (BT-Drucksache 18/6665 und 18/12989). |

     

    Bisher können Homosexuelle eine Lebenspartnerschaft amtlich eintragen lassen, aber nicht heiraten. Der wichtigste Unterschied ist, dass Lebenspartner gemeinsam keine Kinder adoptieren dürfen. Künftig soll es im BGB heißen: „Die Ehe wird von zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen.“ Gleichgeschlechtliche Paare können dann keine eingetragenen Lebenspartnerschaften mehr eintragen lassen. Schon eingetragene Lebenspartnerschaften können bestehen bleiben oder in eine Ehe umgewandelt werden.

     

    Unabhängig von der Frage, ob die Öffnung der Ehe mit dem Grundgesetz im Einklang steht, sind noch viele Fragen offen, so wird z. B. nach § 1592 Abs. 1 Nr. 1 BGB vermutet, dass der Vater eines Kindes der Mann ist, der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist. Künftig wird aus dieser Vermutung, die sich bislang auf zwei Personen verschiedenen Geschlechts bezog, die verheiratet sind, eine Fiktion, denn bei zwei Männern gibt es keine Geburt eines Kindes während der Ehe.

     

    Mehr dazu unter www.iww.de/s160

    Quelle: ID 44765523