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  • 09.09.2024 · Nachricht · Gesetzliche Unfallversicherung

    Eigenwirtschaftlicher Abweg ist kein versicherter Arbeitsweg

    | Verunfallt eine Mutter auf dem Weg zum Arbeitsweg, nachdem sie ihr Kind auf dem Schulweg begleitet hat (eigenwirtschaftlicher Abweg), greift der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung nicht, wenn dieser Umweg für die Arbeit nicht erforderlich ist (LSG Baden-Württemberg 22.2.22, L 10 U 3232/21, Abruf-Nr. 240423 ). |