· Fachbeitrag · Gestaltungspraxis
So bereichern Sie notarielle Schenkungsverträge durch „exotische“ Beratungstipps
von Prof. Dr. Wolfgang Böh, FA Erbrecht und FA Steuerrecht, München
| Die anwaltliche Beratung zu einem notariellen Schenkungsvertrag enthält oft standardisierte Themen. Sie sollte jedoch einen Mehrwert zur reinen Vertragsgestaltung des Notars darstellen. Dies gelingt, da es dem Notar untersagt ist, wirtschaftlich und steuerlich zu beraten. Zudem sollte die anwaltliche Beratung auch abhängig vom Einzelfall „exotischere“ Änderungswünsche zum notariellen Schenkungsvertrag ansprechen. Ich präsentiere Ihnen zehn Ideen, die in Ihrer Beratung bedeutsam sein können. |
1. Standardisierter Schenkungsvertrag reicht oft nicht aus
In der Praxis werden oft nur standardisierte Verträge erstellt, die den Bedürfnissen der Mandanten nicht vollständig gerecht werden. Dazu folgendes Beispiel:
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Eheleute V und M halten als Miteigentümer zu je 50 Prozent eine Immobilie im Wert von 2 Mio. EUR. Sie nutzen steuerliche Freibeträge und übertragen jeweils 20 Prozent Miteigentumsanteil an den gemeinsamen Sohn S und jeweils 20 Prozent an die gemeinsame Tochter T. Es soll eine Miteigentümergemeinschaft aus V 10 Prozent, M 10 Prozent, S 40 Prozent und T 40 Prozent entstehen. Der Notar legt hierfür einen standardisierten Schenkungsvertrag vor. |
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