03.07.2017 · Fachbeitrag · Gewaltschutz
Verstoß innerhalb der Verbotsfrist: Ahndung durch Ordnungsgeld
| Sofern der Verstoß gegen ein befristetes Unterlassungsgebot nach § 1 GewSchG innerhalb der Verbotsfrist erfolgte, kann er auch nach Fristende noch durch Verhängung eines Ordnungsgelds geahndet werden (BGH 10.5.17, XII ZB 62/17, Abruf-Nr. 194319 194319 ). |
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