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  • 06.11.2023 · Nachricht · Kitaplatz

    OVG Münster: 4,3 km sind eine zumutbare Entfernung zur Kita

    | Mit dem Angebot eines Kitaplatzes, der per Auto 4,3 km bzw. mit dem Fahrrad 3,2 km vom Wohnort entfernt ist, hat die Stadt den Betreuungsanspruch eines zweijährigen Kindes erfüllt. Sie ist auch nicht verpflichtet, ihm einen Betreuungsplatz in einer näher gelegenen Einrichtung eines freien Trägers oder in anderen Wunscheinrichtungen zu verschaffen (OVG Münster 28.9.23, 12 B 683/23, 12 B 811/23, 12 B 854/23, Abruf-Nr. 237738 ). |