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  • 01.08.2022 · Nachricht · Kostenloser Download für Abonnenten

    Sonderausgabe: Rechtlich sicher im Alter

    | Was viele Mandanten nicht wissen: Es gibt unter Ehegatten kein allgemeines Vertretungsrecht, sodass abgesehen von einigen Ausnahmen eine Vollmacht erforderlich ist, um für den anderen tätig werden zu können. Kann ein Ehegatte z. B. wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, muss er daher Vorsorge treffen mittels einer Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und/oder Patientenverfügung. FK gibt seinen Abonnenten dazu die Sonderausgabe „Rechtlich sicher im Alter“ als kostenloses Download an die Hand. |