31.07.2017 · Fachbeitrag · Krankenversicherung
Krankenversicherungsschutz für Eizellspende im Ausland
| § 1 Abs. 3 Musterbedingungen 2009 für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK 2009) ist dahin gehend auszulegen, dass der Versicherer lediglich Aufwendungen für solche Heilbehandlungen ersetzt, die nach deutschem Recht in Deutschland erlaubt sind (BGH 14.6.17, IV ZR 141/16, Abruf-Nr. 194861 194861 ). |
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