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  • · Fachbeitrag · Mediation

    Teil 2: Zuhören und verstehen ‒ Kommunikation ohne Missverständnisse

    von RAin Thurid Neumann, FAin Familienrecht, Mediatorin, CP-Anwältin, Neumann & Neumann, Konstanz

    | Gerade im Familienrecht ist es besonders wichtig, auch außerhalb der klassischen Mediation bei einvernehmlichen Lösungen zwischen den Eheleuten mitzuwirken, gerade, wenn das getrennte Paar Kinder hat. Denn sind die Eheleute auch als Paar getrennt, werden sie bis an ihr Lebensende gemeinsam Eltern bleiben. Einigen sich die Eltern, wirkt sich dies auch positiv auf die Elternebene und somit auf die Kinder aus. |

    1. Richtig zuhören

    Oft scheitert eine Einigung aber schon daran, dass die Beteiligten die Botschaften des jeweils anderen Gesprächspartners „falsch verstehen“. Als Anwalt ist es hilfreich, dies zu erkennen, um die Aussage ggf. entsprechend so „zu übersetzen“, dass sie beim anderen auch „richtig verstanden“ wird. Hierzu sollte man das „Vier-Ohren-Modell“ (von Schulz von Thun) kennen. Das bedeutet:

     

    • „Vier-Ohren-Modell“ nach Schulz von Thun

    Jede Botschaft, die ich aussende, enthält vier Aussagen:

    • 1. Eine Sachinformation

    (darüber informiert der Sprecher)

    • 2. Eine Selbstkundgabe

    (das gibt der Sprecher von sich zu erkennen)

    • 3. Einen Beziehungshinweis

    (der Sprecher sagt damit, was er vom anderen hält und wie er zu ihm steht)

    • 4. Einen Appell

    (der Sprecher sagt, was er vom anderen möchte)