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  • 13.11.2017 · Fachbeitrag · Nicht eheliche Lebensgemeinschaft

    Nach der Trennung: Keine Rückgabe eines zugewendeten Autos?

    | Auch wenn eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft scheitert, kommt ein Ausgleichsanspruch nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in Betracht, soweit der gemeinschaftsbezogenen Zuwendung die Vorstellung oder Erwartung zugrunde lag, die Lebensgemeinschaft, deren Ausgestaltung sie gedient hat, werde Bestand haben (LG Köln 23.6.17, 3 O 280/16, Abruf-Nr. 196721 ). |