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  • · Nachricht · Öffentliches Recht

    Erfolglos: Kampf für geschlechtergerechte Sprache

    | Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde betreffend die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in Sparkassenvordrucken und -formularen nicht angenommen (26.5.20, 1 BvR 1074/18, Abruf-Nr. 216666 ). |

     

    Die Beschwerdeführerin (BF) ist Kundin einer Sparkasse, die Formulare und Vordrucke verwendet, die nur grammatisch männliche, nicht aber auch grammatisch weibliche oder geschlechtsneutrale Personenbezeichnungen enthalten. Die Klage, die Sparkasse zu verpflichten, ihr gegenüber Formulare und Vordrucke zu verwenden, die eine grammatisch weibliche oder neutrale Form vorsehen, blieb vor den Zivilgerichten in allen Instanzen erfolglos.

     

    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig. Die BF hat sich u. a. nicht mit dem Argument des BGH auseinandergesetzt, dass das Grundgesetz selbst das generische Maskulinum verwendet. Auch die Argumentation des BGH, dass das Saarländische Gleichstellungsgesetz, das den Dienststellen des Landes vorgibt, geschlechtergerechte Sprache zu gebrauchen, keine klagfähigen subjektiven Rechte für Einzelpersonen einräume, greift sie nicht substanziiert an. Daher muss das BVerfG dies auch nicht in der Sache prüfen. (GM)

    Quelle: Ausgabe 11 / 2020 | Seite 183 | ID 46686835