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  • · Nachricht · Öffentliches Recht

    Keine Einschulung an Wunsch-Grundschule

    | Mit Beschluss vom 09.08.2017 hat das VG Wiesbaden den Eilantrag eines Schulanfängers auf Einschulung an einer Grundschule außerhalb seines Schulbezirks abgelehnt. |

     

    Der von seinen Eltern vertretene Antragsteller möchte die Grundschule im Nachbarbezirk seines Wohnorts besuchen. Er habe dort den Kindergarten besucht und sei auch im Fußballverein. Aus gesundheitlichen, unter anderem logopädischen Gründen sei er auf eine übersichtliche Schule mit kleinen Klassen angewiesen. Das Schulamt lehnte den Antrag ab. Die Einschulung auf eine andere Grundschule als diejenige, in deren Bezirk der Schüler wohne, erfordere das Vorliegen eines wichtigen Grunds. Ein solcher Grund liege nicht vor. Die Klassengröße an der Wohnort-Grundschule liege nur unwesentlich über derjenigen an der Wunschschule, nämlich bei 17 statt 15 Schülern pro Klasse.

     

    Auch nach Ansicht des VG ist dem Antragsteller der Besuch der Wohnort-Grundschule zumutbar. Seinen gesundheitlichen Bedürfnissen könne dort genauso Rechnung getragen werden. Bestehende soziale Kontakte am Sitz der Wunsch-Grundschule rechtfertigten einen Schulwechsel ebenfalls nicht. Dass der Antragsteller nicht mit seinen Kindergartenfreunden eingeschult werde, sei bedauerlich, aber wegen der unterschiedlichen Einzugsgebiete von Kindergärten und Grundschulen unvermeidbar (Az. 6 L 4416/17.WI).

     

    Quelle: Pressemitteilung Nr. 8/17 des VG Wiesbaden vom 21.8.17

     

     

    Quelle: ID 44858150