04.02.2022 · Nachricht · Öffentliches Recht
Schulpflicht trotz Corona
| Nur eine konkrete individuelle gesundheitliche Gefährdung kann die Annahme eines wichtigen Grunds i. S. d. § 43 Abs. 4 S. 1 SchulG NW rechtfertigen (OVG NRW 29.11.21, 19 B 1492/21, Abruf-Nr. 226385 ). |
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