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  • 07.04.2025 · Nachricht · Öffentliches Recht

    Wer mit dem Feuer spielt, bleibt zu Hause: Skifahrt gestrichen!

    | Ein Schüler, der in der Schulumkleide gekokelt hat, wird von der Skifreizeit ausgeschlossen. Das Berliner VG entschied in einem Eilverfahren, dass diese Maßnahme rechtmäßig ist (28.2.25, VG 3 L 47/25 Abruf-Nr. 246954 ). |