· Fachbeitrag · Rechtskräftiger Zwangsgeldbeschluss
Keine Rückzahlung nach Erfüllung der Auflage
von VRiOLG a.D. Dr. Jürgen Soyka, Meerbusch
| Der BGH hat entschieden, welche Konsequenzen es hat, wenn eine gerichtliche Anordnung nicht beachtet wird, die mit Zwangsgeld nach § 35 FamFG durchgesetzt werden kann. |
Sachverhalt
Zwischen der Antragsgegnerin (F) und dem Antragsteller (M) war im Scheidungsverbund ein VA-Verfahren anhängig. Der F wurde erfolglos aufgegeben, die erforderlichen Formulare vorzulegen. Mit Beschluss setzte das Gericht gegen die F ein Zwangsgeld fest und erteilte Vollstreckungsauftrag, aufgrund dessen sie ein Zwangsgeld sowie Gerichts- und Vollstreckungskosten bezahlte. Später reichte sie den Fragebogen ein und beantragte erfolglos, den Zwangsgeldfestsetzungsbeschluss aufzuheben und das Zwangsgeld zurückzuerstatten. Beschwerde und Rechtsbeschwerde blieben erfolglos.
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(Abruf-Nr. 196987) |
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