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  • 10.06.2019 · Fachbeitrag · Sachmangel

    Ehebett: Kein Mangel, wenn Matratzen auseinanderdriften

    | Es ist konstruktiv bedingt und stellt keinen Mangel dar, wenn bei einem Boxspringbett die zwei getrennten Matratzen beim Liegen eine „Besucherritze“ bilden (LG Düsseldorf 9.5.19, 19 S 105/17, Abruf-Nr. 208807 ). |