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  • 02.01.2017 · Fachbeitrag · Scheidungsverbund

    Streitwert für Vergleich über nicht anhängige Kindschaftssache

    | Wird im Scheidungsverbundverfahren eine nicht anhängige Kindschaftssache mitverglichen, richtet sich der Mehrwert des Vergleichs nach § 45 FamGKG. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden. |