02.01.2017 · Fachbeitrag · Scheidungsverbund
Streitwert für Vergleich über nicht anhängige Kindschaftssache
| Wird im Scheidungsverbundverfahren eine nicht anhängige Kindschaftssache mitverglichen, richtet sich der Mehrwert des Vergleichs nach § 45 FamGKG. Dies hat das OLG Karlsruhe entschieden. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig