19.06.2013 · Fachbeitrag · Steuerrecht
Ehegattensplitting für eingetragene Lebenspartner
| Die Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften und Ehen beim Ehegattensplitting ist verfassungswidrig. Die entsprechenden Vorschriften des EStG verstoßen gegen den allgemeinen Gleichheitssatz und sind rückwirkend zum 1.8.01 zu ändern. |
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