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  • 29.07.2019 · Fachbeitrag · Strafrecht

    BGH: kein Verwertungsverbot für heimliche Audioaufzeichnung

    | Wird eine 14-jährige Schülerin während der Urlaubsabwesenheit ihrer Eltern von ihrem Onkel betreut, der sie dabei in seiner Wohnung vergewaltigt, so begegnet es keinem Beweisverwertungsverbot, wenn ein mit dem Täter später über die Tat geführtes Telefonat vom Tatopfer aufgezeichnet und als Beweismittel von der Strafkammer zugelassen wird (BGH 12.3.19, 2 StR 244/18, Abruf-Nr. 209700 ). |