29.07.2019 · Fachbeitrag · Strafrecht
BGH: kein Verwertungsverbot für heimliche Audioaufzeichnung
| Wird eine 14-jährige Schülerin während der Urlaubsabwesenheit ihrer Eltern von ihrem Onkel betreut, der sie dabei in seiner Wohnung vergewaltigt, so begegnet es keinem Beweisverwertungsverbot, wenn ein mit dem Täter später über die Tat geführtes Telefonat vom Tatopfer aufgezeichnet und als Beweismittel von der Strafkammer zugelassen wird (BGH 12.3.19, 2 StR 244/18, Abruf-Nr. 209700 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig