13.03.2023 · Nachricht · Transmortale Vollmachten
Wirkung der Beglaubigung endet mit dem Tod des Vollmachtgebers
| Aufgrund eines aufmerksamen Lesers der Sonderausgabe „Reform des Vorsorgerechts“ ist der Merke-Kasten auf S. 11 klarstellend wie folgt zu ergänzen: Mit Ablauf des 31.12.22 ist das Betreuungsbehördengesetz (BtBG) außer Kraft getreten und zum 1.1.23 durch das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ersetzt worden. Dies führt zu einer relevanten Änderung hinsichtlich transmortaler Vollmachten, die ab dem 1.1.23 erteilt worden sind bzw. erteilt werden. |
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