01.02.2016 · Fachbeitrag · Vaterschaftsanfechtung
Großeltern können nicht die Vaterschaft des Sohnes anfechten
| Das BVerfG hat aktuell entschieden, dass eine Großmutter kein Recht dazu hat, ein Vaterschaftsanfechtungsverfahren ihres verstorbenen Sohnes fortzuführen (BVerfG 23.11.15, 1 BvR 2269/15, Abruf-Nr. 146290 ). |
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