18.05.2018 · Fachbeitrag · Vaterschaftsanfechtung
Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit möglich
| Das BVerwG hat entschieden, dass infolge der Vaterschaftsanfechtung die deutsche Staatsangehörigkeit eines Kleinkindes auf den Zeitpunkt seiner Geburt entfallen ist, weil damit feststeht, dass es nicht von einem deutschen Staatsangehörigen abstammt (§ 4 Abs. 1 StAG i. V. m. § 1599 Abs. 1 BGB; BVerwG 19.4.18, 1 C 1.17, Abruf-Nr. 201038 ). |
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