10.07.2017 · Fachbeitrag · Verbundverfahren
Bei Wertfestsetzung der Ehesache auch Vermögen berücksichtigen
| In der Praxis wird häufig bei der Wertfestsetzung eines Verbunds für die Ehesache ausschließlich auf das zusammengerechnete dreifache Nettoeinkommen der Ehegatten abgestellt, § 43 Abs. 2 FamGKG. Die aktuelle Entscheidung des OLG Bamberg zeigt, worauf bei der Verfahrenswertfestsetzung zu achten ist (OLG Bamberg 13.4.17, 2 WF 51/17, Abruf-Nr. 194731 194731 ). |
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