11.05.2016 · Fachbeitrag · Vollstreckungsrecht
Keine Vollstreckung in Kindergeld
| Gem. § 76 S. 1 EStG kann der Anspruch auf Kindergeld nur wegen gesetzlicher Unterhaltsansprüche eines Kindes gepfändet werden, das bei der Festsetzung des Kindergeldes berücksichtigt wird. Die Vorschrift kann nicht teleologisch auf Fälle erweitert werden, in denen die Pfändung des Anspruchs auf Kindergeld wegen solcher Ansprüche erfolgt, die mit dem Unterhalt des Kindes in einem inneren Zusammenhang stehen (BGH 9.3.16, VII ZB 68/13, Abruf-Nr. 185400 ). |
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