27.03.2023 · Nachricht · Wohnungszuweisung nach Scheidung
Abwägungskriterien bei § 1568a BGB
| Die Zuweisung der Ehewohnung nach Scheidung eines kinderlosen Ehepaares richtet sich vorrangig danach, wer stärker auf diese angewiesen ist. Sind beide Ehegatten querschnittsgelähmt, sind in die Abwägung u. a. der Grad der Pflegebedürftigkeit sowie die sozialen Bindungen an das Umfeld einzubeziehen (OLG Frankfurt a. M. 18.5.22, 6 UF 42/22, Abruf-Nr. 229505 ). |
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