· Fachbeitrag · Editorial FK 2/2024
Umgangsausschluss
| Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 28.7.23 (16 UF 19/23) befasst sich mit der diffizilen Thematik des Umgangsausschlusses eines Vaters V mit seiner Tochter T. Die konkrete Situation umfasst einen komplexen Sachverhalt, in dem der V, ein irakischer Staatsbürger und ehemaliger Profifußballspieler, der seit 2015 in Deutschland lebt und als Maschinenführer tätig ist, von der Mutter M der gemeinsamen Tochter T beschuldigt wird, gewalttätig gewesen zu sein und damit gedroht zu haben, die T in den Irak zu entführen. |
Das AG hatte begleitete Umgänge des V mit der T angeordnet, wobei diese Umgänge mit konkreten Terminen in Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund festgelegt wurden (AG Mannheim, 2 F 1239/22). Bereits zuvor war M die alleinige elterliche Sorge für T übertragen worden, V wurde aufgrund von Gewaltdelikten zu einer Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.
Nach § 1684 Abs. 4 BGB kann das Gericht das Umgangsrecht eines Elternteils zum Schutz des Kindeswohls einschränken oder ausschließen. Der Schwerpunkt der Entscheidung des OLG liegt auf der Abwägung des Kindeswohls gegenüber dem grundsätzlichen Recht des V auf Umgang mit der T. Das Gericht stellt dabei fest, dass ein unbegleiteter Umgang eine konkrete Gefahr für das körperliche und seelische Wohl von T darstellen würde.
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