· Nachricht · Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Kindes
Monatelange Fremdunterbringung eines Sechsjährigen ist zu viel
| Es ist i. d. R. unverhältnismäßig, wenn ein Kind dauernd fremduntergebracht wird, weil es durch den Sorgerechtsstreit seiner Eltern belastet ist. Dies führt zum Schadenersatzanspruch des Kindes gegen die Stadt (OLG Frankfurt a. M. 27.7.23, 1 U 6/21, Abruf-N. 237232 ). |
Im Zuge des Sorgerechtsstreits über den sechsjährigen K informierte der Vater V das Jugendamt JA darüber, dass die Mutter M den K geschlagen habe. Das JA brachte K im Heim unter. Das FamG übertrug dem JA das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Die Eltern widerriefen knapp drei Wochen nach der Unterbringung ihre Zustimmung. Knapp vier Monate später wurde der Beschluss vorläufig ausgesetzt und K kam zu M zurück. Das OLG hob den Beschluss auf und übertrug das Sorgerecht auf V. Der K begehrte erfolglos vor dem LG Entschädigung wegen der Trennung von M und V. Auf seine Berufung wurde die Stadt als Trägerin des JA verurteilt, wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts 3.000 EUR an ihn zu zahlen und für künftige Schäden einzustehen.
Die anfängliche Inobhutnahme stellt keine schuldhafte Amtspflichtverletzung dar. Es ist nicht feststellbar, dass das JA den Sachverhalt unzureichend ermittelt oder durch einen fehlerhaften Antrag die gerichtliche Entscheidung maßgeblich beeinflusst hat. Zum Zeitpunkt, als das Aufenthaltsbestimmungsrecht auf das JA übertragen wurde, hatten die Eltern dieser auch zugestimmt.
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