04.04.2016 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge
Alleinsorge umfasst nicht Entscheidung über Impfung
| Ob ein Kind geimpft wird oder nicht, ist eine bedeutsame Angelegenheit i. S. des § 1628 S. 1 BGB. Bei Dissens der Kindeseltern kann das Familiengericht die Entscheidung über konkret durchzuführende Impfungen einem Elternteil übertragen. Wenn ein Elternteil die Schutzimpfungen befürwortet, die die Ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland empfiehlt, indiziert dies, dass es geeignet ist, eine kindeswohlkonforme Impfentscheidung (§ 1697a BGB) zu treffen. Ausnahme: Umstände des Einzelfalls sprechen dagegen (OLG Jena 7.3.16, 4 UF 686/15, Abruf-Nr. 146717 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig