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  • 04.04.2016 · Fachbeitrag · Elterliche Sorge

    Alleinsorge umfasst nicht Entscheidung über Impfung

    | Ob ein Kind geimpft wird oder nicht, ist eine bedeutsame Angelegenheit i. S. des § 1628 S. 1 BGB. Bei Dissens der Kindeseltern kann das Familiengericht die Entscheidung über konkret durchzuführende Impfungen einem Elternteil übertragen. Wenn ein Elternteil die Schutzimpfungen befürwortet, die die Ständige Impfkommission der Bundesrepublik Deutschland empfiehlt, indiziert dies, dass es geeignet ist, eine kindeswohlkonforme Impfentscheidung (§ 1697a BGB) zu treffen. Ausnahme: Umstände des Einzelfalls sprechen dagegen (OLG Jena 7.3.16, 4 UF 686/15, Abruf-Nr. 146717 ). |