18.04.2022 · Nachricht · Gefährdung des Kindeswohls
BVerfG: Schulen sind keine Dritte i. S. v. § 1666 Abs. 4 BGB
| Eine Mutter wandte sich gegen familiengerichtliche Entscheidungen, in denen es abgelehnt wurde, infektionsschutzrechtliche Maßnahmen in der Schule aufzuheben. Das BVerfG hat ihre Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (18.1.22, 1 BvR 2318/21, Abruf-Nr. 227755 ). |
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