· Fachbeitrag · Gesetzesänderung
Umgangsrechte leiblicher Väter gestärkt
| Am 13.7.13 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nichtrechtlichen Vaters in Kraft getreten (BGBl. I, 2176). Mit dem neuen § 1686a BGB besteht nun ein Recht auf Umgang des leiblichen Vaters, der Interesse am Kind gezeigt hat, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 145 | ID 42250810