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  • · Fachbeitrag · Gesetzesänderung

    Umgangsrechte leiblicher Väter gestärkt

    | Am 13.7.13 ist das Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nichtrechtlichen Vaters in Kraft getreten (BGBl. I, 2176). Mit dem neuen § 1686a BGB besteht nun ein Recht auf Umgang des leiblichen Vaters, der Interesse am Kind gezeigt hat, wenn der Umgang dem Kindeswohl dient. | 

    Quelle: Ausgabe 09 / 2013 | Seite 145 | ID 42250810