25.09.2017 · Fachbeitrag · Kindschaftsrecht
Kein unbeschränktes Auskunftsrecht nach Sorgerechtsentzug
| Ist den Eltern die Gesundheitssorge entzogen, richtet sich insoweit der Auskunftsanspruch eines Elternteils über die persönlichen Verhältnisse des Kindes vorrangig gegen den Inhaber der Gesundheitssorge. Eine Auskunftserteilung kann dem Kindeswohl widersprechen, wenn zu befürchten ist, dass der auskunftsberechtigte Elternteil die Auskunft missbrauchen wird, um im Bereich der ihm entzogenen elterlichen Sorge Einfluss zu nehmen (BGH 26.7.17, XII ZB 85/17, Abruf-Nr. 196111 ). |
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