· Fachbeitrag · Nicht miteinander verheiratete Eltern
Neues Sorgerecht in Kraft getreten
| Das neue Sorgerecht für nicht miteinander verheiratete Eltern ist am 19.5.13 in Kraft getreten. Nun gilt auch hier der Grundsatz, dass beide Eltern das Sorgerecht gemeinsam ausüben. Väter nichtehelicher Kinder haben die Möglichkeit, gegen den Willen der Mutter beim FamG ein gemeinsames Sorgerecht durchzusetzen, wenn es dem Kindeswohl nicht widerspricht. |
PRAXISHINWEIS | In VKH-Verfahren ist die Gegenseite zuerst zur Abgabe einer kostenlosen (§ 64 Abs. 1 S. 1 SGB X) Sorgeerklärung beim Jugendamt aufzufordern. |
Weiterführender Hinweis
- FK 13, 87: Ausführliches zur Gesetzesänderung
Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 109 | ID 40016800