· Fachbeitrag · Prozessrecht
Was Sie bei der Vollstreckung aus Umgangs- und Herausgabetiteln beachten müssen
von VRiOLG Dieter Büte, Bad Bodenteich/Celle
(BGH 17.8.11, XII ZB 621/10, FamRZ 11, 1729, Abruf-Nr. 113218) |
Sachverhalt
Die Kindeseltern streiten um die Vollstreckung aus einem gerichtlichen Umgangsbeschluss vom 8.4.09, in dem der Umgang zwischen dem Vater und dem gemeinsamen Kind detailliert geregelt und für den Fall des schuldhaften Verstoßes gegen die Verpflichtung der Kindesmutter ein Zwangsgeld angedroht war. Nach mehrfachem Scheitern des festgelegten Umgangs beantragte der Kindesvater unter dem 28.9.09 die Festsetzung eines Zwangsgeldes gegen die Mutter und stellte diesen Antrag später auf Festsetzung eines Ordnungsgeldes um. Das AG (Familiengericht) setzte ein Ordnungsgeld fest, das das OLG auf die Beschwerde aufgehoben hat. Die zugelassene Rechtsbeschwerde wurde zurückgewiesen.
Entscheidungsgründe
Bei dem Vollstreckungsverfahren, das nach dem 1.9.09 eingeleitet worden ist, handelt es sich um ein selbstständiges Verfahren im Sinne von Art. 111 Abs. 1 und 2 FGG-RG, weil es sich nach besonderen Verfahrensvorschriften richtet (§§ 86 ff. FamFG). Zudem wird es mit einer Endentscheidung abgeschlossen, sodass das neue Verfahrensrecht gilt.
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