20.12.2018 · Fachbeitrag · Residenzmodell versus paritätisches Wechselmodell
Es gilt der strenge Maßstab des § 1696 Abs. 1 BGB
| Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass triftige Kindeswohlgründe i. S. v. § 1696 Abs. 1 BGB vorliegen müssen, um eine Umgangsregelung i. S. e. paritätischen Wechselmodells anzuordnen, wenn das Familiengericht zuvor nach der Trennung der Eltern den Aufenthalt eines Kindes einem Elternteil zugeordnet hatte (Residenzmodell; OLG Frankfurt 16.10.18, 1 UF 74/18, Abruf-Nr. 205871 ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses FK Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig