13.08.2018 · Fachbeitrag · Sorgerecht
Kindeswohlgefährdung durch Smartphones und Internetzugänge
| Allein der Besitz eines Smartphones, Tablets, Computers oder Fernsehers mit oder ohne Internetzugang rechtfertigt nicht die Annahme, dass Eltern durch die Eröffnung eines Zugangs ihr Kind schädigen. Dazu müssen im konkreten Einzelfall Anhaltspunkte hinzutreten, aus denen sich die konkrete Gefahr einer Schädigung ergeben (OLG Frankfurt a. M. 15.6.18, 2 UF 41/18, Abruf-Nr. 202356 ). |
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