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  • 22.05.2017 · Fachbeitrag · Titeländerung im Umgangsrecht

    Neuer Hinweis nach § 89 Abs. 2 FamFG

    | Nach § 89 Abs. 2 FamFG muss der Beschluss, der den Umgang regelt, auf die Folgen einer Zuwiderhandlung gegen den Vollstreckungstitel hinweisen. Wird dieser Beschluss abgeändert, muss das AG erneut einen solchen Hinweis erteilen (BGH 2.8.16, XII ZB 86/1, Abruf-Nr.  188248 ). Der Beitrag zeigt, was zu tun ist, wenn das Gericht diesen Hinweis vergessen hat. |