· Fachbeitrag · Umgangsauflage
Umgang: Gericht darf kein Rauchverbot erteilen
von RAin Dr. Gudrun Möller, FAin Familienrecht, BGM Anwaltssozietät, Münster
| Das OLG Bamberg hat sich damit auseinandergesetzt, welche Anordnungsbefugnisse das AG im Rahmen des § 1684 BGB hat. |
Sachverhalt
Die Beteiligten M und V sind getrennt lebende Eltern, deren Kinder E und G (zehn und acht Jahre) bei der allein sorgeberechtigten M leben. Eine frühere Umgangsvereinbarung wurde geändert, nachdem ein Kind den Umgang mit dem Vater aufgrund eines Streits verweigerte. Das AG entschied u. a., dass der V es unterlassen müsse, im Beisein der Kinder die M zu beschimpfen oder zu bedrohen. Er müsse Beschimpfungen der Kinder unterlassen. Es gab ihm auf, während der Umgangszeiten im Beisein der Kinder nicht in den Wohnräumen zu rauchen. Die Wohnräume sind vor Umgangsbeginn ausreichend zu lüften. Die Beschwerde des V dagegen war teilweise erfolgreich.
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