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  • 27.08.2024 · Nachricht · Umgangsrecht

    Kindeswohl geht berechtigtem Umgangsinteresse vor

    | Ein Kind darf nicht in einem Heim untergebracht werden, um seine Ablehnung gegenüber dem nicht betreuenden Elternteil zu überwinden (OLG Frankfurt a. M. 3.4.24, 7 UF 46/23, Abruf-Nr. 241371 ). |