30.12.2019 · Fachbeitrag · Umgangsrecht
Nicht jeder Beziehungsabbruch ist eine Kindeswohlgefährdung
| Es gefährdet nicht das Kindeswohl i. S. v. § 1666 BGB und rechtfertigt keinen Entzug des Umgangsbestimmungsrechts, wenn die allein sorgeberechtigte Mutter eines nicht ehelich geborenen Kindes dessen Umgang mit einem ihrer früheren Lebenspartner, der nicht der Vater ist und mit dem es nie in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat, nur noch eingeschränkt zulässt (OLG Brandenburg, 10.4.19, 9 UF 231/18, Abruf-Nr. 209645 ). |
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