11.10.2021 · Nachricht · Umgangsrecht
Trennungskonflikt: Einschulungsfeier ohne den Vater
| Ein Recht, an der Einschulungsfeier seines Kindes teilzunehmen, steht dem umgangs-, aber nicht sorgeberechtigten Elternteil nicht zu, wenn beim Aufeinandertreffen beider Elternteile der Austausch von Feindseligkeiten mit schlimmstenfalls traumatischen Folgen für das Kind ernsthaft zu befürchten sind (OLG Zweibrücken 30.8.21, 2 UFH 2/21, Abruf-Nr. 224594 ). |
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