02.03.2020 · Fachbeitrag · Umgangsrecht
Übernachtungen bei kurzer Entfernung der Elternteile
| Gerade bei geringer Distanz der Wohnorte der Kindeseltern muss es besonders gerechtfertigt werden, wenn Übernachtungen ausgeschlossen werden sollen. Denn Übernachtungen des Kindes beim umgangsberechtigten Elternteil entsprechen i. d. R. dem Kindeswohl. Bei einem Kind in der ersten Klasse der Grundschule sind Übernachtungskontakte regelmäßig nicht „überfordernd“ (OLG Köln 8.2.19, 10 UF 189/18, Abruf-Nr. 209646 ). |
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