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  • · Nachricht · Verfassungsrecht

    Nichtzulassung der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner ist verfassungswidrig

    | Das BVerfG hat heute das Adoptionsrecht von Homosexuellen gestärkt: Das bisherige Verbot der sogenannten Sukzessivadoption verstößt gegen das Recht auf Gleichbehandlung ( BVerfG 19.2.13, 1 BvL 1/11 1 BvR 3247/09 |

     

    Die Nichtzulassung der sukzessiven Adoption angenommener Kinder eingetragener Lebenspartner durch den anderen Lebenspartner verletzt sowohl die betroffenen Kinder als auch die betroffenen Lebenspartner in ihrem Recht auf Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 1 GG). Dies hat der Erste Senat des BVerfG in einem heute verkündeten Urteil entschieden. Der Gesetzgeber hat bis zum 30.6.14 Zeit, eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Bis zur gesetzlichen Neuregelung ist das Lebenspartnerschaftsgesetz mit der Maßgabe anzuwenden, dass die Sukzessivadoption auch für eingetragene Lebenspartnerschaften möglich ist.

     

    Lesen Sie die vollständige Pressemitteilung des BVerfG!

    http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg13-009

    Quelle: ID 38165130