· Nachricht · Altersvorsorgeunterhalt
Bremer Tabelle wurde aktualisiert
| Altersvorsorgeunterhalt wird nach der sog. Bremer Tabelle ermittelt, die RiOLG a.D. Werner Gutdeutsch veröffentlicht hat (dazu Büte, FK 03, 132 ). |
Wegen der Anhebung des Beitragssatzes zur sozialen Pflegeversicherung zum 1.7.23 um 0,35 Prozentpunkte auf 3,40 % gilt ab 1.7.23 eine neue Lohnsteuertabelle. Deshalb wurde die Bremer Tabelle angepasst. Die Tabellen finden Sie unter www.iww.de/fk/downloads im Bereich Unterhaltstabellen:
- Bremer Tabelle zur Berechnung des Altersvorsorgeunterhalts (Stand: 1.7.23)
- Tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Bremer Tabelle (Stand: 1.7.23, Beitragssatz 18,6 %, Quote 45 %)
- Tabellarische Übersicht auf der Grundlage der Bremer Tabelle (Stand: 1.7.23, Beitragssatz 18,6 % + 4 %*, Quote 45 %)
MERKE | *Die zusätzlichen 4 % sind die zusätzliche Altersvorsorge nach BGH FamRZ 20, 21. Der Zuschlag ist zu gewähren, wenn der Unterhaltspflichtige die zusätzliche Altersvorsorge von 4 % beansprucht. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2023 | Seite 146 | ID 49583826