· Fachbeitrag · Arbeitshilfe
Düsseldorfer Tabelle: Tabellen- und Zahlbeträge ab 2018
| Zum 1.1.18 gibt es eine neue Düsseldorfer Tabelle (DT). FK stellt Ihnen im Internet ( fk.iww.de ) unter der Rubrik Downloads, Unterhaltstabellen kostenlos die von RiOLG Dr. Frank Bruske erweiterten Fassungen der DT mit den Selbstbehaltsätzen ab 2009 bis 2018 zur Verfügung. |
Die DT 2018 zeichnet sich ‒ unter Beibehaltung der Selbstbehalte ‒ neben der Anhebung der Tabellenbeträge der ersten drei Altersstufen (AS) durch die Änderung der Einkommensgruppen (EG) und der Bedarfskontrollbeträge (BKB) aus. Die 1. EG erfasst nun unter Beibehaltung der 400-EUR-Schritte anrechenbare Einkommen bis 1.900 EUR. Die bis 2017 geltende 1. und 2. EG sind damit zur 1. EG zusammengefasst worden. In der Konsequenz sind die BKB ab der 2. EG jeweils um 120 EUR auf nun runde Beträge angehoben worden.
PRAXISHINWEIS | Bei der Beratung wird zu prüfen sein, ob sich für die Mandanten die Notwendigkeit eines Abänderungsverfahrens ergibt. Die Tabellenbeträge der 4. AS sind auf dem Niveau der DT 2017 eingefroren worden, was wegen des ab 1.1.18 um 2 EUR erhöhten Kindergelds die Zahlbeträge im Vergleich zur DT 2017 geringfügig reduziert. Ob damit die z. T. geforderte Abschaffung der 4. AS eingeleitet worden ist, bleibt abzuwarten. |