· Fachbeitrag · Aufstockungsunterhalt
Unterhaltsberechtigung wegen Abzug von Kindesunterhalt
von VRiOLG Dr. Jürgen Soyka, Düsseldorf
| Der BGH hat einen wichtigen Streit entschieden, der sich darauf bezieht, ob eine Aufstockungslage auch dadurch ausgelöst werden kann, dass aufseiten eines Ehegatten Barunterhaltspflichten abgezogen werden und dadurch sein Einkommen unter das des anderen Ehegatten sinkt. |
Sachverhalt
Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten (M und F). Sie streiten noch über Trennungsunterhalt. Aus der Ehe sind zwei Töchter hervorgegangen. Die Töchter (13 und 14 Jahre) leben seither bei der F. Der M zahlt für die Kinder Barunterhalt. Die F ist Beamtin im mittleren Dienst und derzeit mit einer Arbeitszeit von 70 Prozent beschäftigt. Der M ist Stahlbauschlosser. Das AG hat die F dazu verpflichtet, Trennungsunterhalt zu zahlen. Das OLG hat die Beschwerde zurückgewiesen. Die Rechtsbeschwerde ist nur wenig erfolgreich.
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